Rechtsprechung
KG, 10.07.1998 - 21 U 51/98 |
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Volltextveröffentlichung
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Mindestsätze trotz niedrigerer Pauschale? (IBR 1999, 19)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 191/05
Bindung des Architekten an eine unwirksame Honorarvereinbarung
Entscheidend ist alleine, ob sich der Auftraggeber auf die unwirksame Vereinbarung eingerichtet hatte; eines zusätzlichen Einrichtens auf die Schlussrechnung, das hier in der Tat angesichts des alsbald nach Erteilung der Schlussrechnung erfolgten Hinweises der Beklagten auf die Unwirksamkeit der Vereinbarung im Vorprozess nicht anzunehmen sein dürfte, bedarf es hingegen nicht (…vgl. BGH, Urt. v. 22.05.1997, BGHZ 136, 1 ff.; KG, Urt. v. 10.07.1998, KGR 1998, 352 f.;… OLG Köln, Urt. v. 25.09.1998, NJW-RR 1999, 1109 ff.;… vgl. auch Koeble, Anm. zu BGH, Urt. v. 22.05.1997, LM HOAI Nr. 35). - KG, 19.05.2017 - 7 U 16/16
Streit um Architektenhonorar nach außerordentlicher Vertragskündigung
Zudem ist im hiesigen Fall zu berücksichtigen, dass der Kläger von Anfang an in die Auftrags- und Preisgestaltung des Beklagten und seiner Auftraggeberin, der M###, einbezogen war, so dass er wusste, inwieweit die Beklagte gegenüber der M### abrechnen konnte, nämlich auch nur ein aus Pauschalen bestehendes Honorar (s.a. KGR Berlin 1998, 352 f.).